1. Die Definitionen von sexistischer Anmache, sexueller Belästigung, etc. könnten unzulänglicher nicht sein und lassen Raum für ideologische Deutungseskapaden nach Belieben.
2. Etwa: «Was sexuelle Belästigung ist, sagen die Betroffenen». Es folgt, will Mann auf der sicheren Seite sein, hat er stets von maximaler Empfindlichkeit seitens seines Gegenübers auszugehen, also gar nie Komplimente zu machen oder sonst irgendwie einer allenfalls gerade erlebten erotischen Anziehung Ausdruck zu geben.
3. Also, auch schon die Kundgabe einer Wertschätzung unschuldigster Ausprägung kann bei entsprechender Animosität der Adressatin als Belästigung eingestuft werden. Was dann allerdings nicht mehr vereinbar ist mit der immer wieder vorgebrachten Beteuerung, man dürfe gerne Komplimente machen. Bei nicht gänzlicher Freiheit von paranoiden Neigungen, könnte hier der Gedanke, es handle sich um eine gezielte Fallenstellung, nicht mehr allzu fern sein.
4. Ein Ausweg könnte darin bestehen, auf mild Art Kritik zu üben, etwa an der äusseren Erscheinung, dies aus dem Kalkül heraus, dass die Adressatin darin gleichsam ein dialektisch aufgezäumtes und durch ebendiese Kaschierung annehmbares Komplimentemachen erblickt.
5. Der Konsens scheint in diese Richtung zu gehen: «Eine Person ist genau dann sexuell belästigt worden, wenn ihr subjektives Erleben ihr nahelegt, zu sagen, sie wäre sexuell belästigt worden.»
Wir haben es also mit dem reichlich bizarren Phänomen einer Anschuldigung zu tun, die sich automatisch ins Recht setzt, allein dadurch, dass sie erhoben wird.
6. Die mit sexuellen Bedürfnissen ausgestatteten Zeitgenossen*innen, die nicht Gefahr laufen wollen als Belästiger*innen geächtet zu werden, sind angehalten, ab sofort die folgende Lektion zu verinnerlichen: Die Unterbreitung eines sexuellen Angebots ungeachtet dessen Form gilt nur noch dann als zulässig, wenn absolute Gewissheit darüber besteht, dass die adressierte Person sich erfreut zeigen und zu spontaner Annahme bereit sein wird.
7. Also etwa so: «Das eigene Angebot darf genau dann gemacht werden, wenn es vom Gegenüber bereits gemacht worden ist».
8. In anderem Kontext heiss das ‘Deadlock’.
«Deadlock oder Verklemmung bezeichnet in der Informatik einen Zustand, bei dem eine zyklische Wartesituation zwischen mehreren Prozessen auftritt, wobei jeder beteiligte Prozess auf die Freigabe von Betriebsmitteln wartet, die ein anderer beteiligter Prozess bereits exklusiv belegt hat» (Wikipedia)
9. Es ist zu hoffen, der Fortbestand der Menschheit bleibt gesichert.
10. Allen Regulierungsbestrebungen zum Trotz bleibt der Eindruck: Es gibt keine korrekten und nicht korrekten Annäherungen an Frauen, sondern nur für attraktiv und nicht attraktiv befundene Männer.
11. Hier noch am Rande - um auch der Erheiterung etwas Raum zu geben - die Reaktion seitens der totalitär-feministischen Fraktion, die ja im Zweifelsfall für ihren Dogmen und dumpfen Intuitionen stets Priorität einfordert zulasten der Autonomie des Individuums. Also die Reaktion, falls mal eine Betroffene entgegen den Erwartungen, aber gestützt auf ihr persönliches Erleben, zum Schluss kommt, es habe sich um keine Belästigung gehandelt, sie geht so: Die Frau ist in dem Falle Opfer machoider Einschüchterung und verkennt darob, dass sie Opfer sexueller Belästigung ist.
12. Erotische Annäherung ist ein kreatives Geschehen, ein lebendiges Spiel in dem es 1000 Arten gibt, ja oder nein zu sagen. Und gerade dadurch entsteht Raum für eine Lust, die sich nicht in plattem Vollzug des Hormondiktats erschöpft. Wer hier obrigkeitlich definierte Standards implementiert sehen will, legt, vermeintlich die Integrität der Frau schützend, die Erotik in Trümmer. Das Leben regulieren, bis es nicht mehr stattfindet – halleluja!
13. «Nein heisst ja», …wenn Frau auf sich hält und wohl an den Mann gehen will, aber doch bitte höchstpreisig und dabei also gleichsam eine Hürde platziert, um zu gucken, wie hoch zu springen der Mann denn in der Lage ist, was diesem wiederum dem die Chance bietet, seine Potenziale unter Beweis zu stellen. Womit wunderbarerweise eine allseits gutzuheissende win-win Situation resultiert. Das Nein also ein Ja, allerdings eins, das verdient sein will.
14. «Ja heisst ja», …wenn man sich im Zuge der amourösen Annährung, womöglich beiderseitig schon schwer atmend und hochwallenden Blutes, in aller Form durch ein gemeinsames ‘Ja’ darauf geeinigt hat, jetzt ein Vertragsverhältnis einzugehen, kraft welchem das wechselseitige Recht implementier wird, aneinander Handlungen sexueller Art vornehmen zu dürfen. Klärungsbedürftig bleiben dabei zum einen die Frage, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Annäherungsprozesses spätestens die legitimierenden ‘Jas’ zu sprechen sind, und zum anderen, ob es, mit Blick auf eine im Nachgang zur Begegnung womöglich vorgebrachte Klage, nicht ratsam wäre, dafür zu sorgen, dass während des gegenseitigen Ja-Sagens ein Notar zugegen ist. Letzteres um den für sogenannte 4-Augen-Delikte typischen Beweisproblemen bereits prophylaktisch aus dem Weg zu gehen.
15. Eine besondere Schwierigkeit, sogar logischer Natur, entsteht dann, wenn das Stellen der Frage, die sich ein ‘Ja’ als Antwort erhofft, bereits als in einem Masse intim und sexuell konnotiert klassifiziert wird, dass sie eigentlich nur zulässig wäre, nachdem das anvisierte ‘Ja’ bereits ausgesprochen worden ist. In diesem Falle läge wieder eine Deadlock-Konstellation mit ihrer ganzen Unentrinnbarkeit vor.
•