«Es sind zwar Fortschritte erreicht worden, aber das Ziel liegt noch immer weiter Ferne. Der Kampf muss weitergehen, vereint und entschlossen.» Landauf landab ist solcherlei zu hören. Kaum jemand, zumindest unter den weiblichen Mitmenschen, der den Schlachtruf nicht auf den bebenden Lippen trägt. Wer will schon als frauenfeindlich, grenzdebil rückständig, als Verräter am eigenen Geschlecht oder, der Schmach äusserster Exzess, als alter weisser Mann im einschlägigen Sinne gelten.
Es geht um Geschlechtergleichstellung, darum, dass sie noch immer nicht in hinreichendem Masse Realität geworden sei.
Im ganzen Forderungsfuror als selbstverständlich gegeben und unhinterfragt bleibt, woran denn der Grad der Zielerreichung zu erkennen sein soll, mithin, wie der Erfolg in Sachen Gleichstellung zu definieren sei.
Worin also kann es sinnvollerweise bestehen, das Kriterium für die Abwesenheit von Diskriminierung zwischen den Geschlechtern?
Darin dass Mann und Frau, wie landläufig angenommen, etwa in Führungspositionen oder politischen Ämtern oder sonstigen mit Macht und Ansehen assoziierten Gruppierungen gleichstark, also je hälftig, vertreten sind? Nein, denn diese Sichtweise ignoriert, dass das Interesse an solchen Zugehörigkeiten womöglich ungleich verteilt ist auf die beiden Geschlechter.
Wird dieser Faktor korrekterweise mitberücksichtigt, gelangt man unmittelbar zum Schluss, dass Gleichstellung genau dann erreicht ist, wenn von den überhaupt daran interessierten Frauen und Männern je die gleiche Quote auch tatsächlich Zugang findet zu den angestrebten Positionen.
Würden beispielsweise - mal willkürlich angenommen - nur halb so viele Männer wie Frauen die fraglichen Funktionen für attraktiv erachten, dann wäre Gleichstellung erst realisiert bei einem Vertretungsverhältnis von 2:1 zugunsten der Frauen. Gleiche Rechte zu haben, bedeutet nicht, verpflichtet zu sein, diese auch gleich zu nutzen. Plakativ:Die Veganer sollen Zugang haben zu Bratwürsten, jedoch frei sein, sie nicht zu essen, genauso wie die Bewegungsunlustigen willkommen sind am Marathonlauf, ohne dabei jedoch gezwungen zu sein, daran teilzunehmen.
Damit zeigt sich, dass ein grober logischer Unfug vorliegt, wenn aus einer Ungleichvertretung von Frau und Mann in irgendeiner Gruppe, der Schluss gezogen wird es liege in dieser oder jener Richtung eine Diskriminierung und Verletzung der Gleichstellung vor. In Anwendung dieser Einsicht gerät man auch nicht mehr in Gerechtigkeitsgrübeleien etwa gegenüber dem Umstand, dass unter Personen, die Gewaltverbrechen begehen, mehr Männer als Frauen zu finden sind. Nein, es liegt keine Benachteiligung der Männer vor ebenso wenig (die kühnere These) eine der Frauen. Vielmehr haben die Männer einfach ein ausgeprägteres ‘Interesse’, eine stärker ausgebildete Disposition für solches verwerfliches Tun als Frauen.
Worin immer die Diskriminierungen hüben wie drüben bestehen mögen, eine Öffnung tut Not gegenüber der Möglichkeit, dass Frauen und Männer Unterschiedliches wollen könnten und dass sich das am Ende gar in der Biologie verankert findet. Diese somit auch jenseits des Zwischenbeinlichen die eine oder andere Differenz bereithält. Ein Gedanke indes, der vielerorts wohl als zu böse gilt, als dass man, ohne um sein Augenlicht bangen zu müssen, auch nur einen Blick darauf werfen dürfte.
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